Allgemeine Geschäftsbedingungen der Go new media Ltd. & Co. KG
1. Vertragsgegenstand; Geltungsbereich; Änderungen der Geschäftsbedingungen
1.1
Diese Geschäftsbedingungen gelten für
die Teilnahme von Wereträgerinhabern und Betreibern (nachfolgend als
„Publisher“, „Werbeträger“ oder „Partner“ benannt), an
von der Go new media Ltd. & Co. KG, Kaiserstraße 100, 52134 Herzogenrath,
vertreten durch die Geschäftsführung (nachfolgend als "Go new
media",“Anbieter“ oder "wir" benannt), erbrachten
Dienstleistungen im Rahmen des SMS-Flatrate.de Partnerprogramm unter
partner.sms-flatrate.de
1.2
Der Publisher hat diese Bedingungen sorgfältig
gelesen und erklärt sich damit einverstanden, durch die Absendung seiner
Anmeldung sowie durch die Nutzung der angebotenen Dienste folgende Bestimmungen
anzuerkennen.
1.3
Die Go new media behält sich vor, diese
Geschäftsbedingungen zu ändern. Änderungen wird die Go new media
dem Publisher auf der Webseite bekannt geben und ihn dabei darauf hinweisen,
dass diese Änderungen als angenommen gelten, wenn er nicht binnen vier
Wochen den Änderungen widerspricht.
2.
Teilnahmevoraussetzungen / Leistungsbeginn
2.1
Voraussetzung für die Teilnahme an dem
SMS-Flatrate.de Partnerprogramm ist das akzeptieren dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Hierzu muss der Publisher über 18 Jahre alt
sein, über
Eine gültige eMail Adresse verfügen
sowie das Anmeldeformular auf der Website der Go new media unter partner.sms-flatrate.de,
wahrheitsgemäß ausfüllen. Nachdem er das Formular vollständig ausgefüllt,
abgesendet und bestätigt hat, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
in allen Teilen gelesen, verstanden und akzeptiert hat kommt ein Vertrag
zwischen der Go new media und dem Partner zustande.
2.2
Nach dieser Registration /Vertragsschluss,
erhält der Publisher seitens der Go new media schnellstmöglich eine
Bestätigungs-E-Mail mit seinen Login-Daten für seinen Account an die
von ihm angegebene E-Mail-Adresse.
3. Pflichten
des Anbieters
3.1
Die Go new media ist der technische Abwickler
der Provisionskampagnen und wird dem Publisher Werbemittel zum Einstellen
auf den angemeldeten Werbeträgern (soweit verfügbar) zugänglich machen.
3.2
Darüber hinaus nutzt die Go new media
ein Reportingsystem, welches die im Rahmen der Provisionskampagnen ausschlaggebenden
Transaktionen (siehe dazu Ziffer 5) aufgrund der Werbemittel verfolgt
und aufzeichnet. Da es sich um ein automatisiertes System handelt, kann
es sein, dass bei der partner.sms-flatrate.de, die im sog. Session-Verfahren
arbeiten (d.h. der Kunde kann Cookies ablehnen) keine Werbekostenzuschuss
auslösenden Transaktion aufgezeichnet wird. Das Gleiche gilt für den
Fall, dass das Reportingsystem im Rahmen der in Ziffer 3.4 beschriebenen
Verfügbarkeit kurzzeitig nicht erreichbar ist. Der Publisher erkennt
die Aufzeichnungen des Reportingsystems in diesem Rahmen als für die
Abrechnung verbindlich an.
3.3
Ferner führt Go new media für den Publisher
einen Account, welcher die durch den Publisher ausgelösten Transaktionen
sowie bei der Go new media eingegangene Provisionen und Vergütungen
ausweist.
3.4
Die Websites der Go new media mit den
oben genannten Inhalten und die Services, sowie zusätzlich angebotenen
und in diesen Geschäftsbedingungen nicht enthaltenen Dienstleistungen,
der Go new media sind von der Go new media zu 97% bezogen auf das Jahr
(24 Stunden täglich) verfügbar zu halten. Nicht in die Verfügbarkeit
hineingerechnet werden dabei Ausfälle welche die Go new media nicht
zu vertreten hat, geplante Unterbrechungen für Wartungsarbeiten, Hardware-Modifikationen,
Recovery-Maßnahmen, sowie Unterbrechnungen aufgrund von Umständen
außerhalb des Einflußbereichs der Go new media (z.B. Streik, Aussperrung,
Krieg, Stromausfall, Naturgewalt, Virenausbruch).
3.5
Ein Anspruch des Publisher auf Auszahlung
der Provisionen und Vergütungen durch die Go new media gem. Ziffer
7 besteht nur, wenn eine die Zahlung auslösende Transaktion durch das
Reportingsystem aufgezeichnet wurde, und es sich nicht um eine manipulierte
Transaktion gemäß Ziffer 6 handelt.
3.6
Die Go new media verpflichtet sich, dem
Publisher die für die Abrechnung der Provisionskampagne relevanten
Informationen entsprechend den Anforderungen an einen ordentlichen Kaufmann
elektronisch verfügbar zu machen und regelmäßig zu aktualisieren.
4. Pflichten des Publishers
4.1
Der Publisher verpflichtet sich, seine
Angaben im Account, insbesondere seine E-Mail-Adresse und seine Bankverbindung
stets aktuell zu halten. Die Go new media weist hiermit ausdrücklich
darauf hin, dass rechtsgeschäftliche Erklärungen, z.B. Änderungen
der Vertragsbedingungen oder Kündigungen, per E-Mail zugehen können.
Aufgrund mangelnder Aktualisierung erlittene Nachteile des Publisher
gehen zu seinen Lasten, insbesondere haftet die Go new media nicht für
aufgrund falscher Bankdaten erlittener Vermögensnachteile., Regreßanforderungen
sind ausgeschlossen.
4.2
Der Publisher ist frei darin, ob und
wo er eines der unter partner.sms-flatrate.de angebotenen Werbemittel
einsetzt oder nicht. Er darf aber die textliche oder grafische Gestaltung
von bereitgestellten Werbemitteln nicht verändern, außer sofern explizit
angegeben oder schriftlich mit dem Anbieter vereinbart. Ein Einsatz
ist nur auf dem jeweils für die Kampagne zugelassenem Werbeträger
gestattet.
4.3
Die Go new media kann den Publisher in
berechtigten Fällen zur Entfernung von Werbemitteln, insbesondere Grafiken
und Werbetexten auffordern. Ein berechtigter Fall liegt insbesondere
vor, wenn der Go new media bekannt geworden ist, dass der Verdacht besteht,
dass ein Werbemittel oder die Art der Einbindung Rechte Dritter verletzt.
In diesem Fall ist der Publisher verpflichtet, die Werbemittel unverzüglich
von seinem Werbeträger zu entfernen. Geschieht die Entfernung nicht
unverzüglich, stellt der Publisher die Go new media von einem durch
sein verspätetes Handeln eventuell entstehenden Schaden frei und trägt
ausschließlich alle ggf. ihm und der Go new media entstehenden Kosten.
4.4
Der Publisher garantiert berechtigter
Betreiber der von ihm angegebenen Website zu sein. Insbesondere garantiert
er, dass er der Inhaber der Domain oder ihr rechtmäßiger Nutzer ist.
4.5
Der Publisher garantiert, dass die Websites
(einschließlich der Domain) und deren Inhalte den jeweils anwendbaren,
mindestens aber den deutschen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen,
z.B. eine ausreichende Anbieterkennzeichnung enthalten und keine Rechte
Dritter (insbesondere auch Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte, Markenrechte)
verletzen. Insbesondere garantiert er, dass die auf der Website bereitgehaltenen
Inhalte nicht gegen die strafgesetzliche oder jugendschützende Bestimmungen
verstoßen, insbesondere keine pornographischen, jugendgefährdenden
oder die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigende
oder in die Liste der jugendgefährdende Medien aufgenommene, kriegsverherrlichenden,
nationalsozialistischen, volksverhetzende, zur Gewalt oder Rassenhass
aufstachelnden oder beleidigende Inhalte oder Anleitungen zu Straftaten
abrufbar sind.
4.6
Der Publisher wird die Go new media unverzüglich
informieren, wenn er von Dritten wegen der Verletzung von Schutzrechten,
insbesondere aufgrund von Domainbezeichnungen oder sonstiger Verwendung
von Namen oder Symbolen in Anspruch genommen wird.
4.7
Der Publisher wird die Go new media unverzüglich
über ihm bekannt gewordene oder vermutete unbefugte oder unkorrekte
Nutzung der Werbemittel in Kenntnis setzen.
5. Provisionen und Vergütungen; Begriff
"Transaktion"
5.1
Unter welchen Bedingungen der Publisher
einen Anspruch auf Auszahlung seiner Provisionen und/oder Vergütungen
hat, richtet sich nach den Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
5.2
Als auslösendes Moment für eine Vergütung
/ Provision kommen in Betracht:
a) Lead. Ein gültiger Lead liegt vor, wenn ein Besucher/in über eine Verlinkung auf der Publisher-Webseite auf die Seiten
des Anbieters gelangt, sich dort registriert und der aktuell gültige Betrag von seinem/ihrem Handy abgebucht werden konnte - keine Stornierungen -.
5.3
Darüber hinaus kann der Anbieter Zeiträume
und/oder Werbemittel bestimmen, innerhalb derer abhängig von verschiedenen
Eigenschaften des Publisher zusätzliche Provisionen und/oder Vergütungen
gezahlt werden, oder die Vergütung für einzelne Publisher anheben
und absenken. Die Zuordnung eines Publisher und dessen Einstufung bzw.
Behandlung übernimmt dabei der Anbieter nach eigenem Ermessen, wenn
er den Publisher als Teilnehmer akzeptiert.
Der Anbieter kann diesen Status sowie
Vergütungen und Konditionen jederzeit ändern, worüber der Publisher
seitens der Go new media unverzüglich auf der Website informiert wird.
Der Publisher hat keinen Anspruch auf Zuordnung zu einer bestimmten
Vergütungsgruppe oder eine bestimmte Vergütung. Ist er mit den Änderungen
nicht einverstanden, kann er jederzeit die Teilnahme an der betreffenden
Kampagne kündigen.
5.4
Der Anbieter kann die Höhe des Werbekostenzuschusses
und die auslösenden Transaktionen (vgl. Ziff. 7.2) monatlich für die
Zukunft ändern. Derartige Änderungen werden dem Publisher seitens
der Go new media umgehend auf der Website bekannt gegeben. Es ist Angelegenheit
des Publishers sich hier über Änderungen zu informieren. Ist er mit
den Änderungen nicht einverstanden, kann er jederzeit die Teilnahme
an der Kampagne kündigen.
5.5
Das Akzeptieren dieser Teilnahmebedingungen
sowie die Nutzung der unter partner.sms-flatrate.de angebotenen Dienste
stellen keinen Anspruch auf eine Vergütung dar. Der Anbieter behält
sich das Recht vor, Partner ohne Angabe von Gründen den Zutritt zu
dem System zu untersagen oder deren Vergütung herab zu setzen oder
ganz auszusetzen. Bisher gemäß diesen AGBs durch den Partner generierte
Transaktionen bleiben davon selbstverständlich unberührt und stellen
weiterhin einen Zahlungsanspruch des Partners gegenüber der Go new
media dar. Ein Anspruch auf Provisionen und/oder Vergütung(-en) entfällt
ganz, wenn der Publisher gegen seine Pflichten aus dieser Vereinbarung
verstößt.
6.
Manipulation
6.1
Dem Publisher ist es untersagt, das Trackingsystem
/ Reprtingsystem oder andere durch die Go new media oder dritte Erfüllungsgehilfen
und Partner eingesetzte Systeme durch technische oder sonstige Mittel
zu manipulieren, um dadurch etwa eine Zählung oder Registrierung von
nicht tatsächlich im wirtschaftlichen Sinne stattfindenden Transaktionen,
die eine Auszahlung einer Provision bzw. Verütung auslösen können,
vorzutäuschen. Insbesondere ist es dem Publisher untersagt, Transaktionen
im Sinne der Ziffer 7 zu erzwingen oder künstlichen Verkehr zu verursachen
bzw. seine tatsächliche Werbeträger-Reichweite technisch oder künstlich
zu manipulieren.
6.2
Dem Partner ist es untersagt, Informationen
die zu einem Lead führen ohne Einverständnis der Dateninhaber automatisiert
an das System zu übermitteln. Der Partner versichert stets die Genehmigung
zur Übermittlung der notwendigen Daten zu haben.
6.3 Jede Manipulation führt zur sofortigen
Sperrung des Partners und Schließung seines Partnerkontos beim Anbieter.
Ein auf dem Konto des Partners befindliches Guthaben, welches aus Manipulationsversuchen
resultiert wird einbehalten.
6.4 Der Anbieter behält es sich vor, gegen wegen Manipulationen gekündigte
Partner rechtliche Schritte einzuleiten.
7. Haftungsfreistellung durch den
Publisher; Vertragsstrafe
7.1
Der Publisher stellt die Go new media
in folgenden Fällen auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter
frei und übernimmt die Kosten einer erforderlichen Rechtsverteidigung:
a) Ansprüche, die ein Dritter gegen
Go new media geltend macht, weil der Publisher gegen seine Pflichten
aus dieser Vereinbarung verstoßen hat oder der Publisher im Zusammenhang
mit der Teilnahme an einer (Provisions-)kampagne einer seiner Werbeträger
Aussagen getroffen hat, die dem Werbekunden/-Agentur zugerechnet werden
können und auf denen Ansprüche von Besuchern gegen den Anbieters beruhen
oder begründen oder die geeignet sind, Ansprüche des Besuchers gegen
den Werbekunden/-Agentur zu verstärken.
b) Ansprüche Dritter, die auf unzulässigen
Werbeträger-Eigenschaften und Werbeträgern- Inhalten der Publisher-Werbeträger
sowie unrichtigen Publisher-Angaben beruhen.
c) Ansprüche, die durch eine unrichtige
oder unbefugte Nutzung der Go new media Dienstleistungen und Services
verursacht werden, wenn bei der Schadensentstehung der oder die Werbemittel
des Publisher mitursächlich sind, außer, wenn der Publisher nachweisen
kann, dass er keinen Einfluss auf das Schadensereignis nehmen konnte.
d) Ansprüche, aufgrund einer sonstigen
Rechtsverletzung des Publisher (z.B. Verletzung von Urheber- oder Markenrechten).
7.2 Der Publisher ist verpflichtet, an
Go new media eine pauschale Vertragsstrafe von 5000 € zu bezahlen,
wenn er auf den ihm zurechenbaren Werbeträgern Inhalte unterhält,
die gegen Ziffer 4.5, verstossen (Straf- oder Jugendschutzbestimmungen).
Die Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche durch die Go new
media bleibt hiervon unberührt. Die Vertragsstrafe wird auf etwaige
Schadensersatzansprüche angerechnet.
8. Abrechnung und Zahlung
8.1
Die im Account bzw. bei der jeweiligen
(Provisions-) Kampagne angegebenen Provisionen und/oder Vergütungen
verstehen sich netto, also exklusive etwaiger anfallender Umsatzsteuer.
Soweit der Publisher seine Umsatzsteuerverpflichtung mitgeteilt und die dafür
notwendigen Daten in seinem Account unter partner.sms-flatrate.de eingetragen hat,
wird die monatliche Gutschrift automatisch zuzüglich des zu dem Zeitpunkt gültigen
Umsatzsteuersatzes ausgestellt.
Der Publisher ist für die Einhaltung der ihn betreffenden Steuerbestimmungen
selbst verantwortlich. Ist ein solcher Nachweis zum Zeitpunkt der Abrechnung nicht erfolgt,
wird die Umsatzsteuer nicht ausgezahlt und kann auch nicht rückwirkend ausgezahlt werden.
8.2
Die Go new media rechnet am Ende eines
jeden Monats über die fälligen Vergütungen (vgl. Ziffer 5)
ab. Eine Auszahlung der abgerechneten Provisionen erfolgt zum jeweils
15. des Folgemonats, sofern die seitens der Go new media vor dem Abrechnungszeitraum
festgelegte Auszahlungsgrenze erreicht ist und eine entsprechende Auszahlungsforderung
des Publishers rechtzeitig, sprich vor dem 15. des Folgemonats, eingegangen
ist. Hierbei werden die Provisionen und/oder Verütungen aus sämtlichen
Kampagnen zusammengerechnet.
8.3
Die Go new media ist berechtigt, die
Auszahlungsgrenze monatlich für den Folgemonat neu festzulegen. Die
Auszahlungsgrenze ist dabei regulär bei 30 (Dreißig) € netto.
8.4
Ergibt die Gesamtvergütung des Publisher
für einen Monat in der Summe einen geringeren Betrag als die Auszahlungsgrenze,
wird dieser Betrag auf die nächste Abrechnungsperiode übertragen,
Guthaben bzw. Vergütungen verfallen nicht.
8.5
Der Publisher kann die Gutschriftenabrechnung
nach Erreichen des Abrechnungszeitraumes in seinem Account einsehen
und ausdrucken. Eine schriftliche Gutschriftabrechnung stellt die Go
new media dem Publisher auf Verlangen aus, wenn dies aus steuerlichen
Gründen notwendig ist.
8.6
Die Auszahlung erfolgt in Euro per Überweisung
auf ein deutsches Bankkonto. Die Go new media kann die Auszahlung zurückhalten,
bis der Publisher eine deutsche Bankverbindung mitteilt. Für Überweisungsfehler
auf Grund von fehlerhaften Bankdaten kann Go new media nicht haftbar
gemacht werden.
9. Sach- und Rechtsmängelhaftung
9.1
Funktioniert das Werbemittel oder seine
Implementierung nicht, ist die Go new media zu 2-maliger Unterstützung
verpflichtet. Kann dadurch keine Abhilfe geschaffen werden, endet der
Teilnahmevertrag in Bezug auf diese Kampagne automatisch, und zwar auch
dann, wenn das Scheitern dem Publisher zuzurechnen ist. Dem Publisher
steht es frei auf eine andere (Provisions-) Kampagne auszuweichen oder
die entsprechende Kampagne schon zuvor ordentlich zu kündigen (Ziff.
12.1).
9.2
Der Publisher ist verpflichtet, die Buchführung
durch die Go new media in seinem Account zu überprüfen und offensichtliche
Mängel der Abrechnung unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen nach
Aktualisierung zu rügen. Andernfalls gelten offensichtliche Mängel
als genehmigt. Erfolgt binnen 6 Wochen nach Gutschrifterstellung kein
Einspruch gegen die ausgestellte Gutschrift, gilt diese als akzeptiert.
Die Go new media speichert entsprechende Datensätze für 90 Tage und
ist danach vom Nachweis der Richtigkeit der Abrechnung befreit.
9.3
Die Go new media macht sich ausdrücklich
die Inhalte der Websites von Werbekunden/-Agenturen und anderen Publishern
nicht zu eigen. Der Go new media ist es angesichts der Vielzahl der
zur Verfügung gestellten Werbemittel nicht möglich, diese auf ihre
Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen. Dies hat der Publisher selbst
zu prüfen.
10. Haftungsbegrenzung
10.1
Die Go new media haftet im Rahmen dieses
Vertrags dem Grunde nach für Schäden des Nutzers,
a) die Go new media oder ihre gesetzlichen
Vertreter, ihre leitenden Angestellten oder ihre Erfüllungsgehilfen
vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben,
b) die durch die Verletzung einer Pflicht
durch die Go new media, die für die Erreichung des Vertragszwecks von
wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflichten), entstanden sind,
c) wenn diese Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz
resultieren,
d) die auf einem nicht leicht fahrlässig
verschuldeten Organisationsverschulden seitens der Go new media beruhen,
e) wenn von der Go new media ausdrücklich
eine Garantie übernommen oder arglistig getäuscht wurde,
f) aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung der Go
new media oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
beruhen. Das Recht, Schadenersatz statt der Erfüllung zu verlangen,
bleibt unberührt. Und ist auf max. 1.000 € je Schadensfall begrenzt.
10.2
Die Go new media haftet in voller Höhe
bei Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Im Übrigen wird der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren,
vertragstypischen Schaden, max 1.000 € je Fall begrenzt.
10.3
Die Parteien gehen davon aus, dass der
vorhersehbare, vertragstypische Schaden höchstens auf 1.000 € je
Schadensfall begrenzt ist.
10.4
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz
bleibt unberührt.
10.5
In anderen als den in den o.g. genannten
Fällen ist die Haftung der Go new media - unabhängig vom Rechtsgrund
- ausgeschlossen.
10.6
Schadenersatzansprüche gegen die Go
new media verjähren nach Ablauf von 12 Monaten seit ihrer Entstehung,
es sei denn, sie basieren auf einer unerlaubten oder vorsätzlichen
Handlung.
10.7
Soweit die Haftung der Go new media ausgeschlossen
ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten,
Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Go
new media.
11 Höhere Gewalt
11.1
Die Go new media haftet nicht für höhere
Gewalt, insbesondere nicht, wenn auf Grund von Ereignissen, auf die
die Go new media keinen Einfluss hat (z.B. Streik, Aussperrung, Krieg,
Stromausfall, Naturgewalt, Virenausbruch) angebotene Dienstleistungen,
Services, Daten, Zugänge unterbrochen, unzugänglich fgemacht oder
zerstört wird oder Daten beschädigt und/oder zerstört werden.
12 Laufzeit und Kündigung
12.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
laufen auf unbestimmte Zeit und können von beiden Seiten jederzeit
fristlos ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Die Kündigung
einer Kampagne lässt die Wirksamkeit der übrigen Kampagnen oder der
AGB bzw. dieses Vertrages unberührt. Mit der Kündigung des Accounts
des Publishers oder dieser AGB enden dagegen gleichzeitig alle Kampagnen
für den jeweiligen Publisher. Weiterhin behält sich Go new media das
Recht vor, Partner auf unbestimmte Zeit zu sperren, ohne Angaben von Gründen.
Gemäß dieser Vereinbarung bereits erbrachte Transaktionen oder Ansprüche auf Vergütungen/Auszahlung
bleiben hiervon unberührt.
12.2
Die Kündigung der AGB bzw. des Accounts
muss in Textform gem. § 126b BGB erfolgen (E-Mail oder Telefax genügt).
12.3
Im Falle der Kündigung hat der Publisher
unverzüglich sämtliche von der Kündigung umfassten Werbemittel von
seiner Website zu entfernen, unabhängig davon, wer die Kündigung ausgesprochen
hat.
12.4
Im Falle der Kündigung wird die Go new
media im Rahmen der gewöhnlichen Abrechnung abrechnen. Drei Monate
nach Beendigung des Vertrages werden eventuell noch auf dem Nutzerkonto
des Publisher befindliche Provisionen und/oder Vergütungen letztmalig
abgerechnet und sofort fällig, sofern die Auszahlungsvoraussetzungen
aus Ziffer 8 erreicht sind.
13 Datenschutz; Geheimhaltung
13.1
Es gilt die Datenschutzerklärung der
Go new media Ltd. & Co. KG welche auf der Website einsehbar ist.
13.2
Etwas anderes gilt dann, wenn die Weitergabe
durch Durchführung dieses Vertrages erforderlich ist oder die Go new
media von einer Behörde oder einem Gericht zur Herausgabe von Daten
aufgefordert wird.
13.3
Die Vertragsparteien werden über alle
ihnen im Zusammenhang mit dem Abschluß und der Durchführung dieses
Vertrags anvertrauten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen
Vertragspartei strengstes Stillschweigen gegenüber Dritten - auch über
die Laufzeit dieses Vertrags hinaus - bewahren. Gleichermaßen ist es
ihnen untersagt, solche Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu verwerten
und/oder durch Dritte verwerten zu lassen. Als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse
gelten alle betrieblichen und organisatorischen Kenntnisse, Vorgänge
und Informationen, die nur einem beschränkten Personenkreis zugänglich
sind und nach dem Willen der jeweiligen Vertragspartei nicht der Allgemeinheit
bekannt werden sollen (Paßwörter, Dokumentationen (digital und gedruckt),
etc.).
13.4
Der Publisher wird hiermit gemäß §
33 Abs. 1 Datenschutzgesetz davon unterrichtet, daß die Go new media
seine Daten in maschinenlesbarer Form speichert und für Vertragszwecke
maschinell verarbeitet. Die Go new media ist berechtigt, soweit sie
sich zur Erbringung ihrer Leistungen Dritter bedient, die Daten weiterzuleiten,
sofern dies erforderlich ist. Insbesondere ist die Go new media berechtigt,
die Bruttowerbeumsätze des Publisher oder eines Werbeträger auf Produktebene
zur Veröffentlichung an Nielsen Media Research oder ähnliche Organisationen
und Verbände weiterzuleiten, sowie diese Daten für interne Zwecke
statistisch zu verarbeiten und aufzubereiten sowie - anonymisiert -
zu publizieren.
14 Abtretungsverbot; Schlussbestimmungen
14.1
Der Publisher kann seine Vergütungsansprüche
gegen die Go new media weder abtreten noch verpfänden, außer eine
Abtretung stellt ein beiderseitiges Handelsgeschäft dar.
14.2
Es gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Koblenz.
14.3
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Änderungen der Vertragsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies
gilt auch für die Aufhebung oder Änderung dieser Schriftformklausel.
Soweit im Rahmen dieser AGB von Schriftform die Rede ist, meint dies
Textform im Sinne des § 126b BGB.
14.4
Bei Vertragsverhältnissen mit ausländischen
Auftraggebern ist deutsches Recht anwendbar, soweit dieses nicht ausdrücklich
durch die Go new media anders schriftlich bestätigt worden ist.
14.5
Wird der Sitz des Publisher / Werbeträgers,
Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Publisher / Werbeträgers
nach Vertragsabschluss aus dem Geltungsbereich des deutschen Gesetzes
verlegt, so ist als Gerichtsstand Aachen vereinbart.
15. Sondervereinbarungen
15.1
Jegliche Sondervereinbarungen in Bezug
auf die Teilnahme am SMS-Flatrate.de Partnerprogramm z.B. zu Vergütung
und Provision müssen vorab schriftlich mit dem Anbieter vereinbart
werden.
16. Salvatorische Klausel
16.1
Sollten einzelne Vertragsbestimmungen
ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag
im übrigen wirksam. Im Falle einer solchen Unwirksamkeit werden die
Vertragspartner eine der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst
nahe kommende rechtswirksame Ersatzregelung treffen. Das Gleiche gilt,
soweit sich im Vertrag eine Lücke herausstellen sollte.
Stand: Aachen, den 23.04.2009
Kontakt:
Go new media Ltd. & Co. KG
Kaiserstr. 100
52134 Herzogenrath
eMail: sms-flatrate@gonewmedia.de