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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Go new media Ltd. & Co. KG

1. Vertragsgegenstand; Geltungsbereich; Änderungen der Geschäftsbedingungen

1.1

Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Teilnahme von Wereträgerinhabern und Betreibern (nachfolgend als „Publisher“, „Werbeträger“ oder „Partner“ benannt), an von der Go new media Ltd. & Co. KG, Kaiserstraße 100, 52134 Herzogenrath, vertreten durch die Geschäftsführung (nachfolgend als "Go new media",“Anbieter“ oder "wir" benannt), erbrachten Dienstleistungen im Rahmen des SMS-Flatrate.de Partnerprogramm unter partner.sms-flatrate.de

1.2

Der Publisher hat diese Bedingungen sorgfältig gelesen und erklärt sich damit einverstanden, durch die Absendung seiner Anmeldung sowie durch die Nutzung der angebotenen Dienste folgende Bestimmungen anzuerkennen.

1.3

Die Go new media behält sich vor, diese Geschäftsbedingungen zu ändern. Änderungen wird die Go new media dem Publisher auf der Webseite bekannt geben und ihn dabei darauf hinweisen, dass diese Änderungen als angenommen gelten, wenn er nicht binnen vier Wochen den Änderungen widerspricht.

2. Teilnahmevoraussetzungen / Leistungsbeginn

2.1

Voraussetzung für die Teilnahme an dem SMS-Flatrate.de Partnerprogramm ist das akzeptieren dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hierzu muss der Publisher über 18 Jahre alt sein, über

Eine gültige eMail Adresse verfügen sowie das Anmeldeformular auf der Website der Go new media unter partner.sms-flatrate.de, wahrheitsgemäß ausfüllen. Nachdem er das Formular vollständig ausgefüllt, abgesendet und bestätigt hat, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in allen Teilen gelesen, verstanden und akzeptiert hat kommt ein Vertrag zwischen der Go new media und dem Partner zustande.

2.2

Nach dieser Registration /Vertragsschluss, erhält der Publisher seitens der Go new media schnellstmöglich eine Bestätigungs-E-Mail mit seinen Login-Daten für seinen Account an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse.

3. Pflichten des Anbieters

3.1

Die Go new media ist der technische Abwickler der Provisionskampagnen und wird dem Publisher Werbemittel zum Einstellen auf den angemeldeten Werbeträgern (soweit verfügbar) zugänglich machen.

3.2

Darüber hinaus nutzt die Go new media ein Reportingsystem, welches die im Rahmen der Provisionskampagnen ausschlaggebenden Transaktionen (siehe dazu Ziffer 5) aufgrund der Werbemittel verfolgt und aufzeichnet. Da es sich um ein automatisiertes System handelt, kann es sein, dass bei der partner.sms-flatrate.de, die im sog. Session-Verfahren arbeiten (d.h. der Kunde kann Cookies ablehnen) keine Werbekostenzuschuss auslösenden Transaktion aufgezeichnet wird. Das Gleiche gilt für den Fall, dass das Reportingsystem im Rahmen der in Ziffer 3.4 beschriebenen Verfügbarkeit kurzzeitig nicht erreichbar ist. Der Publisher erkennt die Aufzeichnungen des Reportingsystems in diesem Rahmen als für die Abrechnung verbindlich an.

3.3

Ferner führt Go new media für den Publisher einen Account, welcher die durch den Publisher ausgelösten Transaktionen sowie bei der Go new media eingegangene Provisionen und Vergütungen ausweist.

3.4

Die Websites der Go new media mit den oben genannten Inhalten und die Services, sowie zusätzlich angebotenen und in diesen Geschäftsbedingungen nicht enthaltenen Dienstleistungen, der Go new media sind von der Go new media zu 97% bezogen auf das Jahr (24 Stunden täglich) verfügbar zu halten. Nicht in die Verfügbarkeit hineingerechnet werden dabei Ausfälle welche die Go new media nicht zu vertreten hat, geplante Unterbrechungen für Wartungsarbeiten, Hardware-Modifikationen, Recovery-Maßnahmen, sowie Unterbrechnungen aufgrund von Umständen außerhalb des Einflußbereichs der Go new media (z.B. Streik, Aussperrung, Krieg, Stromausfall, Naturgewalt, Virenausbruch).

3.5

Ein Anspruch des Publisher auf Auszahlung der Provisionen und Vergütungen durch die Go new media gem. Ziffer 7 besteht nur, wenn eine die Zahlung auslösende Transaktion durch das Reportingsystem aufgezeichnet wurde, und es sich nicht um eine manipulierte Transaktion gemäß Ziffer 6 handelt.

3.6

Die Go new media verpflichtet sich, dem Publisher die für die Abrechnung der Provisionskampagne relevanten Informationen entsprechend den Anforderungen an einen ordentlichen Kaufmann elektronisch verfügbar zu machen und regelmäßig zu aktualisieren.

4. Pflichten des Publishers

4.1

Der Publisher verpflichtet sich, seine Angaben im Account, insbesondere seine E-Mail-Adresse und seine Bankverbindung stets aktuell zu halten. Die Go new media weist hiermit ausdrücklich darauf hin, dass rechtsgeschäftliche Erklärungen, z.B. Änderungen der Vertragsbedingungen oder Kündigungen, per E-Mail zugehen können. Aufgrund mangelnder Aktualisierung erlittene Nachteile des Publisher gehen zu seinen Lasten, insbesondere haftet die Go new media nicht für aufgrund falscher Bankdaten erlittener Vermögensnachteile., Regreßanforderungen sind ausgeschlossen.

4.2

Der Publisher ist frei darin, ob und wo er eines der unter partner.sms-flatrate.de angebotenen Werbemittel einsetzt oder nicht. Er darf aber die textliche oder grafische Gestaltung von bereitgestellten Werbemitteln nicht verändern, außer sofern explizit angegeben oder schriftlich mit dem Anbieter vereinbart. Ein Einsatz ist nur auf dem jeweils für die Kampagne zugelassenem Werbeträger gestattet.

4.3

Die Go new media kann den Publisher in berechtigten Fällen zur Entfernung von Werbemitteln, insbesondere Grafiken und Werbetexten auffordern. Ein berechtigter Fall liegt insbesondere vor, wenn der Go new media bekannt geworden ist, dass der Verdacht besteht, dass ein Werbemittel oder die Art der Einbindung Rechte Dritter verletzt. In diesem Fall ist der Publisher verpflichtet, die Werbemittel unverzüglich von seinem Werbeträger zu entfernen. Geschieht die Entfernung nicht unverzüglich, stellt der Publisher die Go new media von einem durch sein verspätetes Handeln eventuell entstehenden Schaden frei und trägt ausschließlich alle ggf. ihm und der Go new media entstehenden Kosten.

4.4

Der Publisher garantiert berechtigter Betreiber der von ihm angegebenen Website zu sein. Insbesondere garantiert er, dass er der Inhaber der Domain oder ihr rechtmäßiger Nutzer ist.

4.5

Der Publisher garantiert, dass die Websites (einschließlich der Domain) und deren Inhalte den jeweils anwendbaren, mindestens aber den deutschen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, z.B. eine ausreichende Anbieterkennzeichnung enthalten und keine Rechte Dritter (insbesondere auch Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte, Markenrechte) verletzen. Insbesondere garantiert er, dass die auf der Website bereitgehaltenen Inhalte nicht gegen die strafgesetzliche oder jugendschützende Bestimmungen verstoßen, insbesondere keine pornographischen, jugendgefährdenden oder die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigende oder in die Liste der jugendgefährdende Medien aufgenommene, kriegsverherrlichenden, nationalsozialistischen, volksverhetzende, zur Gewalt oder Rassenhass aufstachelnden oder beleidigende Inhalte oder Anleitungen zu Straftaten abrufbar sind.

4.6

Der Publisher wird die Go new media unverzüglich informieren, wenn er von Dritten wegen der Verletzung von Schutzrechten, insbesondere aufgrund von Domainbezeichnungen oder sonstiger Verwendung von Namen oder Symbolen in Anspruch genommen wird.

4.7

Der Publisher wird die Go new media unverzüglich über ihm bekannt gewordene oder vermutete unbefugte oder unkorrekte Nutzung der Werbemittel in Kenntnis setzen.

5. Provisionen und Vergütungen; Begriff "Transaktion"

5.1

Unter welchen Bedingungen der Publisher einen Anspruch auf Auszahlung seiner Provisionen und/oder Vergütungen hat, richtet sich nach den Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

5.2

Als auslösendes Moment für eine Vergütung / Provision kommen in Betracht:

a) Lead. Ein gültiger Lead liegt vor, wenn ein Besucher/in über eine Verlinkung auf der Publisher-Webseite auf die Seiten des Anbieters gelangt, sich dort registriert und der aktuell gültige Betrag von seinem/ihrem Handy abgebucht werden konnte - keine Stornierungen -.

5.3

Darüber hinaus kann der Anbieter Zeiträume und/oder Werbemittel bestimmen, innerhalb derer abhängig von verschiedenen Eigenschaften des Publisher zusätzliche Provisionen und/oder Vergütungen gezahlt werden, oder die Vergütung für einzelne Publisher anheben und absenken. Die Zuordnung eines Publisher und dessen Einstufung bzw. Behandlung übernimmt dabei der Anbieter nach eigenem Ermessen, wenn er den Publisher als Teilnehmer akzeptiert.

Der Anbieter kann diesen Status sowie Vergütungen und Konditionen jederzeit ändern, worüber der Publisher seitens der Go new media unverzüglich auf der Website informiert wird. Der Publisher hat keinen Anspruch auf Zuordnung zu einer bestimmten Vergütungsgruppe oder eine bestimmte Vergütung. Ist er mit den Änderungen nicht einverstanden, kann er jederzeit die Teilnahme an der betreffenden Kampagne kündigen.

5.4

Der Anbieter kann die Höhe des Werbekostenzuschusses und die auslösenden Transaktionen (vgl. Ziff. 7.2) monatlich für die Zukunft ändern. Derartige Änderungen werden dem Publisher seitens der Go new media umgehend auf der Website bekannt gegeben. Es ist Angelegenheit des Publishers sich hier über Änderungen zu informieren. Ist er mit den Änderungen nicht einverstanden, kann er jederzeit die Teilnahme an der Kampagne kündigen.

5.5

Das Akzeptieren dieser Teilnahmebedingungen sowie die Nutzung der unter partner.sms-flatrate.de angebotenen Dienste stellen keinen Anspruch auf eine Vergütung dar. Der Anbieter behält sich das Recht vor, Partner ohne Angabe von Gründen den Zutritt zu dem System zu untersagen oder deren Vergütung herab zu setzen oder ganz auszusetzen. Bisher gemäß diesen AGBs durch den Partner generierte Transaktionen bleiben davon selbstverständlich unberührt und stellen weiterhin einen Zahlungsanspruch des Partners gegenüber der Go new media dar. Ein Anspruch auf Provisionen und/oder Vergütung(-en) entfällt ganz, wenn der Publisher gegen seine Pflichten aus dieser Vereinbarung verstößt.

6. Manipulation

6.1

Dem Publisher ist es untersagt, das Trackingsystem / Reprtingsystem oder andere durch die Go new media oder dritte Erfüllungsgehilfen und Partner eingesetzte Systeme durch technische oder sonstige Mittel zu manipulieren, um dadurch etwa eine Zählung oder Registrierung von nicht tatsächlich im wirtschaftlichen Sinne stattfindenden Transaktionen, die eine Auszahlung einer Provision bzw. Verütung auslösen können, vorzutäuschen. Insbesondere ist es dem Publisher untersagt, Transaktionen im Sinne der Ziffer 7 zu erzwingen oder künstlichen Verkehr zu verursachen bzw. seine tatsächliche Werbeträger-Reichweite technisch oder künstlich zu manipulieren.

6.2

Dem Partner ist es untersagt, Informationen die zu einem Lead führen ohne Einverständnis der Dateninhaber automatisiert an das System zu übermitteln. Der Partner versichert stets die Genehmigung zur Übermittlung der notwendigen Daten zu haben.

6.3 Jede Manipulation führt zur sofortigen Sperrung des Partners und Schließung seines Partnerkontos beim Anbieter. Ein auf dem Konto des Partners befindliches Guthaben, welches aus Manipulationsversuchen resultiert wird einbehalten.

6.4 Der Anbieter behält es sich vor, gegen wegen Manipulationen gekündigte Partner rechtliche Schritte einzuleiten.

7. Haftungsfreistellung durch den Publisher; Vertragsstrafe

7.1

Der Publisher stellt die Go new media in folgenden Fällen auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter frei und übernimmt die Kosten einer erforderlichen Rechtsverteidigung:

a) Ansprüche, die ein Dritter gegen Go new media geltend macht, weil der Publisher gegen seine Pflichten aus dieser Vereinbarung verstoßen hat oder der Publisher im Zusammenhang mit der Teilnahme an einer (Provisions-)kampagne einer seiner Werbeträger Aussagen getroffen hat, die dem Werbekunden/-Agentur zugerechnet werden können und auf denen Ansprüche von Besuchern gegen den Anbieters beruhen oder begründen oder die geeignet sind, Ansprüche des Besuchers gegen den Werbekunden/-Agentur zu verstärken.

b) Ansprüche Dritter, die auf unzulässigen Werbeträger-Eigenschaften und Werbeträgern- Inhalten der Publisher-Werbeträger sowie unrichtigen Publisher-Angaben beruhen.

c) Ansprüche, die durch eine unrichtige oder unbefugte Nutzung der Go new media Dienstleistungen und Services verursacht werden, wenn bei der Schadensentstehung der oder die Werbemittel des Publisher mitursächlich sind, außer, wenn der Publisher nachweisen kann, dass er keinen Einfluss auf das Schadensereignis nehmen konnte.

d) Ansprüche, aufgrund einer sonstigen Rechtsverletzung des Publisher (z.B. Verletzung von Urheber- oder Markenrechten).

7.2 Der Publisher ist verpflichtet, an Go new media eine pauschale Vertragsstrafe von 5000 € zu bezahlen, wenn er auf den ihm zurechenbaren Werbeträgern Inhalte unterhält, die gegen Ziffer 4.5, verstossen (Straf- oder Jugendschutzbestimmungen). Die Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche durch die Go new media bleibt hiervon unberührt. Die Vertragsstrafe wird auf etwaige Schadensersatzansprüche angerechnet.

8. Abrechnung und Zahlung

8.1

Die im Account bzw. bei der jeweiligen (Provisions-) Kampagne angegebenen Provisionen und/oder Vergütungen verstehen sich netto, also exklusive etwaiger anfallender Umsatzsteuer. Soweit der Publisher seine Umsatzsteuerverpflichtung mitgeteilt und die dafür notwendigen Daten in seinem Account unter partner.sms-flatrate.de eingetragen hat, wird die monatliche Gutschrift automatisch zuzüglich des zu dem Zeitpunkt gültigen Umsatzsteuersatzes ausgestellt. Der Publisher ist für die Einhaltung der ihn betreffenden Steuerbestimmungen selbst verantwortlich. Ist ein solcher Nachweis zum Zeitpunkt der Abrechnung nicht erfolgt, wird die Umsatzsteuer nicht ausgezahlt und kann auch nicht rückwirkend ausgezahlt werden.

8.2

Die Go new media rechnet am Ende eines jeden Monats über die fälligen Vergütungen (vgl. Ziffer 5) ab. Eine Auszahlung der abgerechneten Provisionen erfolgt zum jeweils 15. des Folgemonats, sofern die seitens der Go new media vor dem Abrechnungszeitraum festgelegte Auszahlungsgrenze erreicht ist und eine entsprechende Auszahlungsforderung des Publishers rechtzeitig, sprich vor dem 15. des Folgemonats, eingegangen ist. Hierbei werden die Provisionen und/oder Verütungen aus sämtlichen Kampagnen zusammengerechnet.

8.3

Die Go new media ist berechtigt, die Auszahlungsgrenze monatlich für den Folgemonat neu festzulegen. Die Auszahlungsgrenze ist dabei regulär bei 30 (Dreißig) € netto.

8.4

Ergibt die Gesamtvergütung des Publisher für einen Monat in der Summe einen geringeren Betrag als die Auszahlungsgrenze, wird dieser Betrag auf die nächste Abrechnungsperiode übertragen, Guthaben bzw. Vergütungen verfallen nicht.

8.5

Der Publisher kann die Gutschriftenabrechnung nach Erreichen des Abrechnungszeitraumes in seinem Account einsehen und ausdrucken. Eine schriftliche Gutschriftabrechnung stellt die Go new media dem Publisher auf Verlangen aus, wenn dies aus steuerlichen Gründen notwendig ist.

8.6

Die Auszahlung erfolgt in Euro per Überweisung auf ein deutsches Bankkonto. Die Go new media kann die Auszahlung zurückhalten, bis der Publisher eine deutsche Bankverbindung mitteilt. Für Überweisungsfehler auf Grund von fehlerhaften Bankdaten kann Go new media nicht haftbar gemacht werden.

9. Sach- und Rechtsmängelhaftung

9.1

Funktioniert das Werbemittel oder seine Implementierung nicht, ist die Go new media zu 2-maliger Unterstützung verpflichtet. Kann dadurch keine Abhilfe geschaffen werden, endet der Teilnahmevertrag in Bezug auf diese Kampagne automatisch, und zwar auch dann, wenn das Scheitern dem Publisher zuzurechnen ist. Dem Publisher steht es frei auf eine andere (Provisions-) Kampagne auszuweichen oder die entsprechende Kampagne schon zuvor ordentlich zu kündigen (Ziff. 12.1).

9.2

Der Publisher ist verpflichtet, die Buchführung durch die Go new media in seinem Account zu überprüfen und offensichtliche Mängel der Abrechnung unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen nach Aktualisierung zu rügen. Andernfalls gelten offensichtliche Mängel als genehmigt. Erfolgt binnen 6 Wochen nach Gutschrifterstellung kein Einspruch gegen die ausgestellte Gutschrift, gilt diese als akzeptiert. Die Go new media speichert entsprechende Datensätze für 90 Tage und ist danach vom Nachweis der Richtigkeit der Abrechnung befreit.

9.3

Die Go new media macht sich ausdrücklich die Inhalte der Websites von Werbekunden/-Agenturen und anderen Publishern nicht zu eigen. Der Go new media ist es angesichts der Vielzahl der zur Verfügung gestellten Werbemittel nicht möglich, diese auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen. Dies hat der Publisher selbst zu prüfen.

10. Haftungsbegrenzung

10.1

Die Go new media haftet im Rahmen dieses Vertrags dem Grunde nach für Schäden des Nutzers,

a) die Go new media oder ihre gesetzlichen Vertreter, ihre leitenden Angestellten oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben,

b) die durch die Verletzung einer Pflicht durch die Go new media, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflichten), entstanden sind,

c) wenn diese Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz resultieren,

d) die auf einem nicht leicht fahrlässig verschuldeten Organisationsverschulden seitens der Go new media beruhen,

e) wenn von der Go new media ausdrücklich eine Garantie übernommen oder arglistig getäuscht wurde,

f) aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung der Go new media oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Das Recht, Schadenersatz statt der Erfüllung zu verlangen, bleibt unberührt. Und ist auf max. 1.000 € je Schadensfall begrenzt.

10.2

Die Go new media haftet in voller Höhe bei Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Im Übrigen wird der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, max 1.000 € je Fall begrenzt.

10.3

Die Parteien gehen davon aus, dass der vorhersehbare, vertragstypische Schaden höchstens auf 1.000 € je Schadensfall begrenzt ist.

10.4

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

10.5

In anderen als den in den o.g. genannten Fällen ist die Haftung der Go new media - unabhängig vom Rechtsgrund - ausgeschlossen.

10.6

Schadenersatzansprüche gegen die Go new media verjähren nach Ablauf von 12 Monaten seit ihrer Entstehung, es sei denn, sie basieren auf einer unerlaubten oder vorsätzlichen Handlung.

10.7

Soweit die Haftung der Go new media ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Go new media.

11 Höhere Gewalt

11.1

Die Go new media haftet nicht für höhere Gewalt, insbesondere nicht, wenn auf Grund von Ereignissen, auf die die Go new media keinen Einfluss hat (z.B. Streik, Aussperrung, Krieg, Stromausfall, Naturgewalt, Virenausbruch) angebotene Dienstleistungen, Services, Daten, Zugänge unterbrochen, unzugänglich fgemacht oder zerstört wird oder Daten beschädigt und/oder zerstört werden.

12 Laufzeit und Kündigung

12.1

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen laufen auf unbestimmte Zeit und können von beiden Seiten jederzeit fristlos ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Die Kündigung einer Kampagne lässt die Wirksamkeit der übrigen Kampagnen oder der AGB bzw. dieses Vertrages unberührt. Mit der Kündigung des Accounts des Publishers oder dieser AGB enden dagegen gleichzeitig alle Kampagnen für den jeweiligen Publisher. Weiterhin behält sich Go new media das Recht vor, Partner auf unbestimmte Zeit zu sperren, ohne Angaben von Gründen. Gemäß dieser Vereinbarung bereits erbrachte Transaktionen oder Ansprüche auf Vergütungen/Auszahlung bleiben hiervon unberührt.

12.2

Die Kündigung der AGB bzw. des Accounts muss in Textform gem. § 126b BGB erfolgen (E-Mail oder Telefax genügt).

12.3

Im Falle der Kündigung hat der Publisher unverzüglich sämtliche von der Kündigung umfassten Werbemittel von seiner Website zu entfernen, unabhängig davon, wer die Kündigung ausgesprochen hat.

12.4

Im Falle der Kündigung wird die Go new media im Rahmen der gewöhnlichen Abrechnung abrechnen. Drei Monate nach Beendigung des Vertrages werden eventuell noch auf dem Nutzerkonto des Publisher befindliche Provisionen und/oder Vergütungen letztmalig abgerechnet und sofort fällig, sofern die Auszahlungsvoraussetzungen aus Ziffer 8 erreicht sind.

13 Datenschutz; Geheimhaltung

13.1

Es gilt die Datenschutzerklärung der Go new media Ltd. & Co. KG welche auf der Website einsehbar ist.

13.2

Etwas anderes gilt dann, wenn die Weitergabe durch Durchführung dieses Vertrages erforderlich ist oder die Go new media von einer Behörde oder einem Gericht zur Herausgabe von Daten aufgefordert wird.

13.3

Die Vertragsparteien werden über alle ihnen im Zusammenhang mit dem Abschluß und der Durchführung dieses Vertrags anvertrauten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Vertragspartei strengstes Stillschweigen gegenüber Dritten - auch über die Laufzeit dieses Vertrags hinaus - bewahren. Gleichermaßen ist es ihnen untersagt, solche Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu verwerten und/oder durch Dritte verwerten zu lassen. Als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse gelten alle betrieblichen und organisatorischen Kenntnisse, Vorgänge und Informationen, die nur einem beschränkten Personenkreis zugänglich sind und nach dem Willen der jeweiligen Vertragspartei nicht der Allgemeinheit bekannt werden sollen (Paßwörter, Dokumentationen (digital und gedruckt), etc.).

13.4

Der Publisher wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 Datenschutzgesetz davon unterrichtet, daß die Go new media seine Daten in maschinenlesbarer Form speichert und für Vertragszwecke maschinell verarbeitet. Die Go new media ist berechtigt, soweit sie sich zur Erbringung ihrer Leistungen Dritter bedient, die Daten weiterzuleiten, sofern dies erforderlich ist. Insbesondere ist die Go new media berechtigt, die Bruttowerbeumsätze des Publisher oder eines Werbeträger auf Produktebene zur Veröffentlichung an Nielsen Media Research oder ähnliche Organisationen und Verbände weiterzuleiten, sowie diese Daten für interne Zwecke statistisch zu verarbeiten und aufzubereiten sowie - anonymisiert - zu publizieren.

14 Abtretungsverbot; Schlussbestimmungen

14.1

Der Publisher kann seine Vergütungsansprüche gegen die Go new media weder abtreten noch verpfänden, außer eine Abtretung stellt ein beiderseitiges Handelsgeschäft dar.

14.2

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Koblenz.

14.3

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen der Vertragsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Änderung dieser Schriftformklausel. Soweit im Rahmen dieser AGB von Schriftform die Rede ist, meint dies Textform im Sinne des § 126b BGB.

14.4

Bei Vertragsverhältnissen mit ausländischen Auftraggebern ist deutsches Recht anwendbar, soweit dieses nicht ausdrücklich durch die Go new media anders schriftlich bestätigt worden ist.

14.5

Wird der Sitz des Publisher / Werbeträgers, Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Publisher / Werbeträgers nach Vertragsabschluss aus dem Geltungsbereich des deutschen Gesetzes verlegt, so ist als Gerichtsstand Aachen vereinbart.

15. Sondervereinbarungen

15.1

Jegliche Sondervereinbarungen in Bezug auf die Teilnahme am SMS-Flatrate.de Partnerprogramm z.B. zu Vergütung und Provision müssen vorab schriftlich mit dem Anbieter vereinbart werden.

16. Salvatorische Klausel

16.1

Sollten einzelne Vertragsbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. Im Falle einer solchen Unwirksamkeit werden die Vertragspartner eine der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzregelung treffen. Das Gleiche gilt, soweit sich im Vertrag eine Lücke herausstellen sollte.

Stand: Aachen, den 23.04.2009

Kontakt:

Go new media Ltd. & Co. KG
Kaiserstr. 100
52134 Herzogenrath
eMail: sms-flatrate@gonewmedia.de

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